Posts Tagged ‘Denkmalschutz und Denkmalpflege’

Gutachterliche Untersuchung ”Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein”

Freitag, Mai 28th, 2021

Abschlussbericht zum Forschungs- und Gutachtenprojekt
Jörg Beste, Prof. Dr. Heike Engel, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke; Köln/Münster 2021

Schleswig-Holstein verfügt seit 1958 über das älteste deutsche Denkmalschutzgesetz. Dieses wurde Ende 2014 grundlegend erneuert und wichtige Aspekte des Denkmalschutzsystems geändert, wie die Abschaffung von verschiedenen Denkmalkategorien oder die Einführung eines deklaratorischen Unterschutzstellungsverfahrens. Nun wurden fünf Jahre nach Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes Grundlagen zur Beurteilung von Wirksamkeit und Funktionalität der Regelungen und ihres praktischen Vollzuges sowie zur Finanzierung von Denkmalschutz und Denkmalpflege und ihrer baukulturellen Einbettung im Land Schleswig-Holstein ermittelt.

Von 2015 bis 2018 hatte das Team aus synergon mit Jörg Beste und Prof. Dr. Heike Engel in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Janbernd Oebbecke aus Münster bereits das Forschungs- und Gutachtenprojekt „Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen“ im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW durchgeführt. Nun bearbeitete das selbe Team im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur SH seit Juli 2020 das Projekt „Evaluation Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein“.

Bis Ende März 2021 wurden unter Beteiligung der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörden, der Landesdenkmalämter, kommunaler Körperschaften, des Denkmalrates sowie zivilgesellschaftlicher Institutionen und Interessenträger verschiedene Erhebungsformate durchgeführt, die gewonnenen Erkenntnisse aufbereitet, mit dem Projektbeirat diskutiert und Empfehlungen erarbeitet. Anfang April 2021 wurde der Abschlussbericht den Auftraggebenden des Ministeriums übermittelt. Am 25.05.2021 wurde der Bericht dem Landtag SH übermittelt und damit auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Landtagsvolage/Bericht als PDF

Evaluation DSchG NRW

Dienstag, September 4th, 2018

Forschungs- und Gutachtenprojekt Evaluation Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Von Mitte 2015 bis Anfang 2018 arbeitete das Büro synergon in Kooperation mit Prof. Dr. Janbernd Oebbecke aus Münster am Forschungs- und Gutachtenprojekt „Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen“, beauftragt vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, ab 2017 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG).

Mit diesem Evaluationsprojekt sollten Grundlagen zur Beurteilung der Funktionalität und Zeitgemäßheit des NRW-Denkmalschutzgesetzes geschaffen sowie Handlungsweisen und ggf. Probleme im praktischen Vollzug des Gesetzes ermittelt werden in folgenden Themenbereichen: Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, Behördenaufbau und -struktur, Zusammenarbeit der Denkmalbehörden, denkmalschutzrechtliche Verfahren, Bewertung der kommunalen Denkmalpflege, kirchliche Denkmalpflege, ehrenamtliche Denkmalpflege, Denkmalförderung.

Im Rahmen des Evaluationsvorhabens wurden verschiedene Steuerungs-, Erhebungs- und Dialogformate durchgeführt, um die gestellten Forschungsfragen zu beantworten:

Um in das Evaluationsprojekt Sichtweisen aller beteiligten Behörden- und Ämterebenen, aber auch von Fachöffentlichkeit, der kommunalen Spitzenverbände, von Denkmaleigentümer:innen, bürgerschaftlich Engagierten und weiteren relevanten gesellschaftlichen Vertretenden einbinden zu können, wurde ein Projektbeirat mit ca. 30 Institutionen bzw. Personen einberufen. Dieser diskutierte in drei Sitzungen jeweils Aufgabenstellung und Vorgehen, Ergebnisse der Erhebungen und die hieraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen und Maßnahmen.

Anfang April 2016 wurde zusammen mit der Obersten Denkmalbehörde (Ministerium) im Landeshaus des LWL in Münster ein Workshop für alle Denkmalbehörden bei den Regierungspräsidien (5), Oberen Denkmalbehörden der Kreise (31), Unteren Denkmalbehörden der Kommunen (396) und alle Fachämter der Bau- und Bodendenkmalpflege (5) in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Im Sommer 2016 wurden alle Unteren Denkmalbehörden in NRW schriftlich befragt. Im Anschluss wurde ebenso eine schriftliche Befragung der Oberen Denkmalbehörden bei den Kreisen in NRW durchgeführt.

Aufbauend auf einer Auswertung der schriftlichen Befragungen aller Unteren und Oberen Denkmalbehörden wurden ca. 30 persönliche und telefonische Interviews sowie in beiden Landesteilen gemeinsame Fokusgruppengespräche mit jeweils Vertreterinnen und Vertretern von Unteren und Oberen Denkmalbehörden, den Denkmalbehörden bei den Bezirksregierungen sowie der Ämter für Denkmalpflege und für Bodendenkmalpflege durchgeführt.

Die Ergebnisse aus den schriftlichen und persönlichen Erhebungsformaten wurden am 02.03.2017 mit einem vorläufigen Ergebnisbericht dem Projektbeirat vorgestellt und mit diesem diskutiert. Ein Jahr nach dem ersten Projektworkshop wurden am 04.04.2017 bei einem zweiten Termin, nun beim LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland in Brauweiler, dem Kreis der 437 Denkmalpflegebehörden und Fachämter in NRW ebenso Ergebnisse aus dem Evaluationsprozess vorgestellt und mit diesen diskutiert.

Nach der Landtagswahl Mitte 2017 und einer folgenden Umstrukturierung der Landesministerien wurde das Evaluationsprojekt zunächst für einige Zeit von Seiten der Auftraggeber pausiert.

Anfang 2018 wurde das Projekt vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW wieder gestartet. Das Evaluationsteam arbeitete Anmerkungen und Ergänzungen von Mitgliedern des Projektbeirates und aus dem Workshop II in einen Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen ein, der am 24.04.2018 bei der abschließenden Sitzung des Projektbeirats im Ministerium diskutiert wurde.

Am 31.08.2018 wurde der Abschlussbericht „Gutachterliche Untersuchung Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen“
vom Ministerium an den Landtag NRW übermittelt und ist seitdem öffentlich zugänglich.

Dem Landtag NRW wurden vom Evaluationsteam am 18.01.2019 im Ausschuss „Heimat, Kommunales, Bau und Wohnen“ die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt und die Empfehlungen erläutert. Das MHKBG kündigte in dieser Sitzung eine Gesetzänderungsinitiative für das Jahr 2019 an. Der HKBW-Ausschuss befasste sich am 15.03.2019 in einer Anhörung mit dem Handlungsbedarf bei Denkmalschutz und Denkmalpflege in NRW. Link zu den Stellungnahmen

Gutachterliche Untersuchung „Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen“

Gutachterliche Untersuchung ”Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen”

Montag, September 3rd, 2018
Jörg Beste, Dr. Heike Engel, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke; Köln/Münster 2018

Von Mitte 2015 bis Anfang 2018 arbeitete das Büro synergon in Kooperation mit Prof. Dr. Janbernd Oebbecke, Münster am Forschungs- und Gutachtenprojekt „Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen“; beauftragt vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, seit 2017 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW.

Unter diesem Link weitere Projektinformationen erhältlich

Am 31.08.2018 wurde der Abschlussbericht “Gutachterliche Untersuchung Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen”
vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung dem Landtag NRW übermittelt und ist damit öffentlich zugänglich.

Download als PDF:
Gutachterliche Untersuchung ”Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen”

Gutachterliche Untersuchung ”Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen”

Öffentliches Interesse und kommunales Potential im kirchlichen Strukturwandel

Samstag, Oktober 7th, 2017

in: „Kirchen im Strukturwandel: Prozesse – Konzepte – Perspektiven“;
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (Hg.); Pulheim-Brauweiler 2017

Dokumentation zum 23. Kölner Gespräch zu Architektur und Denkmalpflege in Brauweiler, November 2016
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland in Kooperation mit der Technischen Hochschule Köln / Fakultät für Architektur, Institut für
Baugeschichte und Denkmalpflege

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Bestand braucht Haltung

Dienstag, November 8th, 2016

Bund Deutscher Architekten, Landesverband NRW (Hg.); Düsseldorf 2016

Das Positionspapier des BDA Nordrhein-Westfalen zum Umgang mit dem baulichen Bestand und Erbe wurde von einer Arbeitsgruppe des Landesverbandes NRW seit 2014 erarbeitet und 2015 im Rahmen einer Tagung in Solingen mit Vertretern der verschiedenen betroffenen Professionen – Denkmalpfleger, Kunsthistoriker, Vertreter der Bau- und Denkmalbehörden, Politiker, Hochschullehrer usw. – zur Diskussion gestellt und weiterentwickelt. Es wurde sowohl vom BDA NRW als auch vom BDA Bundesverband verabschiedet.

Mitverfasser und Schlussredaktion: Jörg Beste

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