Evaluation DSchG NRW

Forschungs- und Gutachtenprojekt Evaluation Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Von Mitte 2015 bis Anfang 2018 arbeitete das Büro synergon in Kooperation mit Prof. Dr. Janbernd Oebbecke aus Münster am Forschungs- und Gutachtenprojekt „Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen“, beauftragt vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, ab 2017 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG).

Mit diesem Evaluationsprojekt sollten Grundlagen zur Beurteilung der Funktionalität und Zeitgemäßheit des NRW-Denkmalschutzgesetzes geschaffen sowie Handlungsweisen und ggf. Probleme im praktischen Vollzug des Gesetzes ermittelt werden in folgenden Themenbereichen: Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, Behördenaufbau und -struktur, Zusammenarbeit der Denkmalbehörden, denkmalschutzrechtliche Verfahren, Bewertung der kommunalen Denkmalpflege, kirchliche Denkmalpflege, ehrenamtliche Denkmalpflege, Denkmalförderung.

Im Rahmen des Evaluationsvorhabens wurden verschiedene Steuerungs-, Erhebungs- und Dialogformate durchgeführt, um die gestellten Forschungsfragen zu beantworten:

Um in das Evaluationsprojekt Sichtweisen aller beteiligten Behörden- und Ämterebenen, aber auch von Fachöffentlichkeit, der kommunalen Spitzenverbände, von Denkmaleigentümer:innen, bürgerschaftlich Engagierten und weiteren relevanten gesellschaftlichen Vertretenden einbinden zu können, wurde ein Projektbeirat mit ca. 30 Institutionen bzw. Personen einberufen. Dieser diskutierte in drei Sitzungen jeweils Aufgabenstellung und Vorgehen, Ergebnisse der Erhebungen und die hieraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen und Maßnahmen.

Anfang April 2016 wurde zusammen mit der Obersten Denkmalbehörde (Ministerium) im Landeshaus des LWL in Münster ein Workshop für alle Denkmalbehörden bei den Regierungspräsidien (5), Oberen Denkmalbehörden der Kreise (31), Unteren Denkmalbehörden der Kommunen (396) und alle Fachämter der Bau- und Bodendenkmalpflege (5) in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Im Sommer 2016 wurden alle Unteren Denkmalbehörden in NRW schriftlich befragt. Im Anschluss wurde ebenso eine schriftliche Befragung der Oberen Denkmalbehörden bei den Kreisen in NRW durchgeführt.

Aufbauend auf einer Auswertung der schriftlichen Befragungen aller Unteren und Oberen Denkmalbehörden wurden ca. 30 persönliche und telefonische Interviews sowie in beiden Landesteilen gemeinsame Fokusgruppengespräche mit jeweils Vertreterinnen und Vertretern von Unteren und Oberen Denkmalbehörden, den Denkmalbehörden bei den Bezirksregierungen sowie der Ämter für Denkmalpflege und für Bodendenkmalpflege durchgeführt.

Die Ergebnisse aus den schriftlichen und persönlichen Erhebungsformaten wurden am 02.03.2017 mit einem vorläufigen Ergebnisbericht dem Projektbeirat vorgestellt und mit diesem diskutiert. Ein Jahr nach dem ersten Projektworkshop wurden am 04.04.2017 bei einem zweiten Termin, nun beim LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland in Brauweiler, dem Kreis der 437 Denkmalpflegebehörden und Fachämter in NRW ebenso Ergebnisse aus dem Evaluationsprozess vorgestellt und mit diesen diskutiert.

Nach der Landtagswahl Mitte 2017 und einer folgenden Umstrukturierung der Landesministerien wurde das Evaluationsprojekt zunächst für einige Zeit von Seiten der Auftraggeber pausiert.

Anfang 2018 wurde das Projekt vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW wieder gestartet. Das Evaluationsteam arbeitete Anmerkungen und Ergänzungen von Mitgliedern des Projektbeirates und aus dem Workshop II in einen Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen ein, der am 24.04.2018 bei der abschließenden Sitzung des Projektbeirats im Ministerium diskutiert wurde.

Am 31.08.2018 wurde der Abschlussbericht „Gutachterliche Untersuchung Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen“
vom Ministerium an den Landtag NRW übermittelt und ist seitdem öffentlich zugänglich.

Dem Landtag NRW wurden vom Evaluationsteam am 18.01.2019 im Ausschuss „Heimat, Kommunales, Bau und Wohnen“ die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt und die Empfehlungen erläutert. Das MHKBG kündigte in dieser Sitzung eine Gesetzänderungsinitiative für das Jahr 2019 an. Der HKBW-Ausschuss befasste sich am 15.03.2019 in einer Anhörung mit dem Handlungsbedarf bei Denkmalschutz und Denkmalpflege in NRW. Link zu den Stellungnahmen

Gutachterliche Untersuchung „Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen“

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